Amtssignatur der Stadtgemeinde Voitsberg
Um Verfahren auch elektronisch abwickeln zu können, bringt die Stadtgemeinde Voitsberg auf Schreiben die Amtssignatur gemäß § 19 E-Government-Gesetz an. Damit wird kenntlich gemacht, dass es sich um ein amtliches Schriftstück der Stadtgemeinde Voitsberg handelt.
Die Amtssignatur gewährleistet die Erkennbarkeit der Herkunft des Dokuments und dessen Prüfbarkeit.
Die Amtssignatur setzt sich zusammen aus:
- einer Bildmarke
- dem Hinweis, dass das Dokument amtssigniert worden ist
- Informationen zur Prüfung des elektronischen Dokuments und der Ausdrucke des Dokuments.
- Nachfolgend wird die Amtssignatur der Stadtgemeinde Voitsberg dargestellt.
Unter der Adresse pruefung.signatur.rtr.at steht Ihnen ein Verfahren zur Prüfung der Amtssignatur in elektronischen Dokumenten zur Verfügung.
Informationen zur Prüfung der Ausdrucke amtssignierter Dokumente erhalten Sie bei der im Dokument bezeichneten Abteilung.